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Wildschönau (Premium) Card
Im Sommer wie im Winter zeigt sich die Wildschönau von ihrer schönsten Seite: abwechslungsreiche Wanderungen, geführte Biketouren, erlebnisreiche Programme und erfrischender Badespaß treffen auf zauberhafte Winterwanderungen und entspannte Langlauftouren.
Mit der Wildschönau (Premium) Card genießen Sie das ganze Jahr über zahlreiche Inklusivleistungen
und attraktive Bonusleistungen – perfekt für die ganze Familie.
Mit der Wildschönau Premium Card genießen Sie alle Leistungen der Wildschönau Card
und können zusätzlich im angegebenen Zeitraum die Sommerbergbahnen täglich und uneingeschränkt nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Die Wildschönau Premium Card umfasst zusätzlich die kostenlose Nutzung der Sommer-Bergbahnen.
Die Wildschönau Premium Card ist ab einer Übernachtung in teilnehmenden Partnerbetrieben erhältlich.
Ausgenommen sind Inhaber:innen und Angehörige von Freizeitwohnsitzen.
Die Wildschönau Premium Card ist nicht käuflich erhältlich. Sie wird ausschließlich von teilnehmenden Partnerbetrieben ausgegeben.
Die Umlagegebühr ist entweder im Übernachtungspreis enthalten oder wird von der jeweiligen Unterkunft separat vor Ort verrechnet.
Die Wildschönau (Premium) Card gilt während des Leistungszeitraums der Sommerbergbahnen in der Wildschönau (Mai - Oktober) sowie für die Dauer des jeweiligen Aufenthalts.
Alle inkludierten Leistungen und Attraktionen können während des Gültigkeitszeitraums (Mai - Oktober) beliebig oft genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die Ausstellung der Wildschönau (Premium) Card erfolgt im Zuge der Gästemeldung. Dafür werden die Daten aller Mitreisenden benötigt, darunter Name, Geburtsdatum, Adresse und E-Mail-Adresse.
Nach vollständiger Erfassung der Daten wird die Karte entweder digital per E-Mail oder in ausgedruckter Form bereitgestellt.
Bei Verlust der Wildschönau (Premium) Card kann beim Vermieter eine neue Karte angefordert werden.
Die Wildschönau (Premium) Card ist auch digital auf dem Smartphone verfügbar.
Die digitale Wildschönau (Premium) Card wird vom Gastgeber vor der Anreise oder bei der Ankunft per E-Mail bereitgestellt.
Die digitale Wildschönau (Premium) Card kann über das Teilen-Symbol an Mitreisende per E-Mail weitergegeben werden.
Alternativ können die Karten bereits vorab oder beim Check-in an unterschiedliche E-Mail-Adressen versendet werden.
Ja, Sie können auch mehrere Karten auf einem Handy verwalten.
Die Wildschönau (Premium) Card ist personalisiert und nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis nutzbar.
Vereinzelt können Kontrollen durchgeführt werden.
Die digitale Wildschönau (Premium) Card kann auch ohne Internetempfang genutzt werden, sofern sie zuvor in der digitalen Brieftasche bzw. im Wallet gespeichert wurde.
• Die Wildschönau (Premium) Card ist gültig von 09. Mai bis 18. Oktober 2026
• Die Wildschönau (Premium) Card gilt nur mit einer gültigen und vollständigen Anmeldung durch den Vermieter.
• Die Ausstellung der Wildschönau (Premium) Card ist abhängig von der Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Grundlage hierfür ist die EU-Datenschutzgrundverordnung.
• Die Wildschönau (Premium) Card ist nicht übertragbar und ist bei den Leistungspartnern vorzuweisen.
• Die Wildschönau (Premium) Card gilt nur für angeführte Leistungen der Leistungspartner, nicht für Sonderaktionen oder Veranstaltungen. Der TVB Wildschönau behält sich kurzfristige Änderungen des Leistungsangebotes vor.
• Die Wildschönau (Premium) Card beinhaltet keine Garantie- oder Ersatzleistungen im Fall von nicht konsumierten oder nicht verfügbaren Leistungen.
• Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Wildschönau.
• Inhaber und Angehörige von Freizeitwohnsitzen nehmen nicht an der Wildschönau Premium Card teil.
Bei Missbrauch der Card oder bei einem diesbezüglichen Verdacht ist der Tourismusverband Wildschönau berechtigt, die Card ersatzlos einzuziehen bzw. sofort zu sperren.
Ebenso ist die Weitergabe an Dritte ausnahmslos nicht gestattet und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Auf Verlangen des Leistungsanbieters ist ein Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Die Aufenthaltsabgabe
€ 3,50 pro Person pro Nacht. (Stand 2025)
Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden sind von der Abgabe befreit.
Abgabepflichtig sind in Tirol alle Nächtigungen in Beherbergungsbetrieben und in Freizeitwohnsitzen, die nicht oder nicht nur wechselnden Gästen überlassen werden. Die Abgabepflicht beginnt mit der ersten und endet mit der letzten Nächtigung.
Laut Tiroler Tourismusgesetz können (Schwer-) Behinderte leider nicht von der Nächtigungsabgabe ausgenommen werden.
• Im Rahmen von lehrplanmäßigen Veranstaltungen von öffentlichen Schulen, Hochschulen, Universitäten (Schulbestätigung erforderlich)
• Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden
• Nächtigungen von Verwandten (bis Geschwisterkind)
• Nächtigungen im Rahmen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern der ununterbrochene Aufenthalt mehr als zehn Nächtigungen dauert (Beispiel: Arbeiter, Filmschaffende, Reiseleiter, Busfahrer, Vertreter, etc. Sie dürfen nur dann von der Aufenthaltsabgabe befreit werden, wenn die Dauer ihres Aufenthaltes mehr als zehn Nächte beträgt!)